- Überarbeitung und Verbesserung des Ökostromgesetzes nach deutschem Vorbild, um den Anteil an erneuerbaren Energien rasch zu steigern.
- Forcierung regionaler erneuerbarer Energieträger und Wärmekraftkopplungsanlagen, verpflichtende Wärmenutzung, Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen, Energieeffizienz
- Umsetzung einer ökologischen Steuerreform
- Klares Nein zur Nutzung von Kernenergie als Klimaschutzstrategie
- Verpflichtende Energiekennzahlen kleiner als 50 kWh pro m2 und Jahr bei allen öffentlichen Gebäuden. Bundes- und Landesgebäude sollen Vorbildwirkung haben. Rasche Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
- Alle geplanten Maßnahmen und Gesetze der Bundesregierung sollen in Hinblick auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit geprüft werden. (Klimaverträglichkeitsprüfung)
- Umsetzung von Feinstaubmaßnahmen - nicht zulasten des Klimaschutzes.
- Ausbau des öffentlichen Verkehrs insbesondere der Nebenbahnen
- Ausrichtung der Raumplanung und -ordnung an Klimaschutzbedürfnissen - Stopp der Zersiedelung, klimafreundliche Bodennutzung
- Erhöhung der Budgetmittel für die Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7 % des BIPs.
- Vorrang für Produkte aus regionaler Erzeugung, biologischer Landwirtschaft und fairem Handel in der öffentlichen Beschaffung
Richtungsweisende Maßnahmen der neuen Bundesregierung können beträchtliche Einsparungen von klimaschädlichen Treibhausgasen bewirken und das Ergebnis positiver Klimaschutzaktivitäten der Klimabündnisgemeinden wesentlich erhöhen.
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