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Der Ausbau von Kleinst- und Kleinwasserkraftwerken soll in Österreich forciert werden. Der Ausbau soll v.a. über Revitalsierung bestehender Kraftwerke bzw. bestehender Flussverbauungen und nur in Einzelfällen über einen Neubau erfolgen. Für Neubaumaßnahmen ausgenommen müssen bestehende Naturschutzgebiete und Natura 2000 Gebiete sein.
Um den Ausbau voranzutreiben, soll es in den Jahren bis 2020 für Kleinst- und Kleinwasserkraftwerken besondere, verkürzte Abschreibmodelle von 20% der Investitionssumme jährlich eingeführt werden (nach 5 Jahren ist die gesamte Investition abgeschrieben). Die Gestehungskosten der Kleinwasserkraftwerke sind nach der Abschreibdauer unterhalb des Marktpreises und es bedarf keiner weiteren gesetzlichen Einspeiseregelung für Wasserkraftwerke.
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