KIP Bundesförderung für Gemeinden
Gibt es Projekte oder Ideen zum Ausbau nachhaltiger Infrastruktur in eurer Gemeinde? Rad- und Fußwege, thermische Sanierung, Anlagen zu erneuerbaren Energien (etwa Photovoltaik), E-Mobilität, etc.
Dann holt euch die KIP-Bundesförderung!
Aus den Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds erhalten Gemeinden einen Zuschuss für Investitionen (Kommunalinvestitionsprogramm 2020). Wir haben die wichtigsten Eckdaten zusammengefasst:
- Gefördert werden Projekte, die zwischen Juni 2020 und Dezember 2021 starten oder mit denen ab Juni 2019 begonnen wurde, die aber wegen COVID-19 ins Stocken geraten sind.
- Gefördert werden bis zu 50 % der Gesamtkosten pro Projekt bis zur max. Fördersummer der jeweiligen Gemeinde – Wie viel bekommt meine Gemeinde?
- Kombinieren von Förderungen (zB mit dem Land Tirol oder EUCF) ist möglich.
- Welche Projekte werden gefördert?
- Hier geht’s zum elektronischen Antragsformular.
Klimarelevante zuschussfähige Projekte sind ua
- Maßnahmen zur Ortskern-Attraktivierung (ua Begegnungszonen)
- Neubauten und Sanierungen kommunaler Gebäude und Anlagen
- Ausbau von Radverkehrs- und Fußwegen
- Energieeinsparung durch hocheffiziente Straßenbeleuchtung
- Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
- Maßnahmen zur Förderung von öffentlichem Verkehr (Haltestelleninfrastruktur, etc.) und kombinierter Mobilität (Abstellanlagen, Park & Ride, etc.)
- Siedlungsentwicklung nach innen
- Die Errichtung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, etwa von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Flächen
Anfragen rund um das KIP und Antragsstellung richten Sie bitte an die Buchhaltungsagentur des Bundes:
kip2020@bhag.gv.at; +43 (0)5 05 06-0