Verkehrssicherheitsaktion für Gemeinden
Bei „Rücksicht durch Abstand“ handelt es sich um eine Verkehrssicherheitsaktion der FahrRad Beratung OÖ für Gemeinden. Mit der Aktion unterstützen wir Gemeinden, Verkehrsteilnehmer:innen über einen sicheren und rücksichtsvollen Überholabstand zu informieren und messen den Überholabstand.
Mindestens 1,5 Meter
Der Mindest-Überholabstand zwischen Kfz und Rad beträgt laut StVO im Ortsgebiet 1,5 Meter und außerorts 2,0 Meter. Die Aktion schafft Bewusstsein und Rücksicht für dieses wichtige Thema bei allen Verkehrsteilnehmer:innen.
Rücksicht durch Abstand in deiner Gemeinde
Gemeinden, die bereits an der FahrRad Beratung OÖ teilgenommen haben, können die Aktion „Rücksicht durch Abstand“ in ihre Gemeinde holen. „Rücksicht durch Abstand“ besteht aus drei Phasen: 1. Zu sicherem Überholabstand informieren, 2. Überholabstände vor Ort messen und 3. Ergebnisse veröffentlichen.